Die Abschlussprüfung DIPO-PferdephysiotherapeutIn besteht aus drei Teilen. Am Prüfungstag werden Sie von 9:00 – 11:00 Uhr schriftlich in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Ab 11:30 Uhr beginnt die praktische Prüfung in Zweier-Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei 20 Minuten geprüft. Die Zeiteneinteilung der praktischen Prüfung erfolgt durch das DIPO. PrüfungspartnerInnen-Wünsche können im Rahmen des Abschlusslehrganges an das DIPO weitergegeben werden. Nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung absolviert haben, erfolgt die Ergebnisbekanntgabe und ein Get together zur Feier Ihres Erfolges.
Innerhalb von drei Monaten nach der Prüfung reichen Sie zudem fünf Behandlungsprotokolle ein, welche von der Prüfungskommission überprüft werden. Wurden die Behandlungsprotokolle den Prüfungsrichtlinien folgend ausgefüllt, erhalten Sie Ihr Zeugnis, das Zertifikat und einen Ausweis, der Sie als ausgebildete/n DIPO-PferdephysiotherapeutIn ausweist
Die Prüfungstermine sind jeweils so geplant, dass sie wenige Wochen nach dem Abschlusslehrgang stattfinden. Wir empfehlen, die auf Ihren Abschlusslehrgang folgende Prüfung zu buchen. Sie können aber auch einen anderen Prüfungstermin auswählen.
Kursort | Termin | Verfügbarkeit |
Bopfingen | 26.07.2025 - 26.07.2025 | Zur Buchung |
Dülmen | 01.11.2025 - 01.11.2025 | Zur Buchung |
Calw-Weltenschwann | 15.11.2025 - 15.11.2025 | Zur Buchung |
Bopfingen | 06.12.2025 - 06.12.2025 | Zur Buchung |
Dülmen | 13.12.2025 - 13.12.2025 | Zur Buchung |
Dülmen | 03.07.2026 - 03.07.2026 | Zur Buchung |
Bopfingen | 18.09.2026 - 18.09.2026 | Zur Buchung |
Dülmen | 06.11.2026 - 06.11.2026 | Zur Buchung |
Calw-Weltenschwann | 13.11.2026 - 13.11.2026 | Zur Buchung |
Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen nachfolgend genannte Kurse innerhalb der letzten drei Jahre absolviert worden sein:
Zum Kursjahr 2026 haben wir kleine Änderungen im Ausbildungsverlauf vorgenommen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden müssen nachfolgend genannte Kurse innerhalb der letzten drei Jahre absolviert worden sein:
Es besteht Anwesenheitspflicht am Unterricht zu mindestens 80%. Dies entspricht maximal 6,5 Fehltagen. Es darf jedoch kein kompletter Kurs versäumt werden, sondern nur einzelne Unterrichtseinheiten bzw. maximal ein Tag je Kurs.
Neben den genannten Kursen muss bis zur Abschlussprüfung ein Longierabzeichen (DIPO, FN 2 oder 4 oder 5, Trainer A oder B oder C, IPZV Stufe I oder II) vorgelegt werden. PferdewirtInnen und PferdewirtschaftsmeisterInnen erhalten durch Vorlage des Ausbildungszeugnisses die Anerkennung des Longierabzeichens.
Beachten Sie, dass der Inhalt aller Seminare prüfungsrelevant ist.