Der Professor erklärt die Zusammenhänge am Modell

ATF-anerkannte, tierärztliche Fortbildungen

TierärztInnen unterliegen einer besonderen Fortbildungsflicht, welche in den jeweiligen Satzungen der Landestierärztekammern festgelegt ist. Die Fortbildungspflicht beginnt sobald die tierärztliche Tätigkeit aufgenommen wird, dass heißt die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet werden. Die Fortbildungspflicht für TierärztInnen deckt sich mit unserem Qualitätsanspruch, demzufolge es wichtig ist auch nach dem Abschluss eines Studiums oder einer Weiterbildung Kenntnisse aufzufrischen, zu vertiefen oder zu erweitern.


Anerkannte Fortbildungen ATF

Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist die Fortbildungsorganisation der Bundestierärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V. (BTK)“. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Überprüfung der Qualität von Fortbildungen, denn TierärztInnen können nicht einfach irgendwelche Fortbildungen absolvieren, die im Rahmen der Fortbildungspflicht anerkannt werden. Es werden nur von der ATF oder den Landestierärztekammern selbst angebotene, oder nach Antrag des Anbieters anerkannte und mit ATF-Stunden versehene, Fortbildungen angerechnet. Dabei gibt es strenge Vorgaben, wann eine Veranstaltung die Anerkennung erhält. Diese muss für jede Veranstaltung und jeden Termin von externen Anbietern wie dem DIPO kostenpflichtig beantragt werden.

Kurz & bündig

  • Fortbildungen exklusiv für TierärztInnen
  • Entsprechend der Fortbildungspflicht für TierärztInnen anerkannt von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF)
  • Speziell auf die Bedürfnisse von TierärztInnen abgestimmte Themen
  • Primär auf die Pferde- und Hundemedizin spezialisierte TiermedizinerInnen als DozentInnen
  • Präsenzseminare am DIPO-Standort Dülmen sowie an Universitäten und bei anderen Kooperationspartnern in Deutschland

ATF-anerkannte Pferdemedizin-Fortbildungen am DIPO

Zweitägige Kooperationsveranstaltung mit Prof. Dr. med. vet. Carsten Staszyk von und an der Universität Gießen, Dr. Alice Manders, Dr. Dagmar Rümens und Gebissexperte Heiko Schmidt-Sentek.
Erwerbbare ATF-Stunden: 12

Zweitägige Fortbildung für TierärztInnen, welche die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Behandlungsformen Osteopathie und Chiropraktik an den Beispielen der BWS, LWS und des Becken/Sakrum kennenlernen wollen.
Erwerbbare ATF-Stunden: 11

Viele TierärztInnen sehen sich in der beruflichen Praxis mit den Folgen unpassender Sättel konfrontiert. In diesem dreitägigen Seminar gehen wir unter anderem auf Ursachen-Folge-Ketten und Behandlungsmöglichkeiten ein.
Erwerbbare ATF-Stunden: 18

Wie viele ATF-Stunden braucht ein Tierarzt?

Die genaue Anzahl der Fortbildungsstunden ist in den Fortbildungsstatuten der jeweiligen Landestierärztekammern festgelegt. In NRW müssen TierärztInnen zum Beispiel 20 - 40 Stunden im Jahr nachweisen können. Circa 10% der TierärztInnen werden im Jahr von der Tierärztekammer NRW nach dem Zufallsprinzip aufgefordert ihre Fortbildungsstunden nachzuweisen. Können die Stunden nicht nachgewiesen werden drohen Sanktionen.

ATF-Fortbildungsangebote

Ein ATF-Antrag wird nur dann positiv entschieden, wenn strenge Kriterien erfüllt sind, z.B.

  • Die Veranstaltung darf sich nur an TierärztInnen inklusive StudentInnen der Veterinärmedizin richten
  • Die Fortbildung muss nachweislich die „Steigerung der fachlichen Qualität tierärztlicher Leistungserbringung oder kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Praxisführung“ zum Ziel haben
  • Die ReferentInnen müssen über eine gleichwertige akademische Qualifikation verfügen, weswegen in vielen Fällen nur Unterrichtsstunden von (Tier-) MedizinerInnen anerkannt werden
  • Die Fortbildung muss „unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter“ sein


Die Anzahl der ATF-Stunden darf ein Organisator erst dann veröffentlichen, wenn der Antrag von der ATF bearbeitet und positiv entschieden wurde. Die ausführlichen Kriterien können auf der Webseite der Akademie für tierärztliche Fortbildung eingesehen werden.