ATF-anerkannte, tierärztliche Fortbildungen
TierärztInnen unterliegen einer besonderen Fortbildungsflicht, welche in den jeweiligen Satzungen der Landestierärztekammern festgelegt ist. Die Fortbildungspflicht beginnt sobald die tierärztliche Tätigkeit aufgenommen wird, dass heißt die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet werden. Die Fortbildungspflicht für TierärztInnen deckt sich mit unserem Qualitätsanspruch, demzufolge es wichtig ist auch nach dem Abschluss eines Studiums oder einer Weiterbildung Kenntnisse aufzufrischen, zu vertiefen oder zu erweitern.
Anerkannte Fortbildungen ATF
„Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist die Fortbildungsorganisation der Bundestierärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V. (BTK)“. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Überprüfung der Qualität von Fortbildungen, denn TierärztInnen können nicht einfach irgendwelche Fortbildungen absolvieren, die im Rahmen der Fortbildungspflicht anerkannt werden. Es werden nur von der ATF oder den Landestierärztekammern selbst angebotene, oder nach Antrag des Anbieters anerkannte und mit ATF-Stunden versehene, Fortbildungen angerechnet. Dabei gibt es strenge Vorgaben, wann eine Veranstaltung die Anerkennung erhält. Diese muss für jede Veranstaltung und jeden Termin von externen Anbietern wie dem DIPO kostenpflichtig beantragt werden.
Wie viele ATF-Stunden braucht ein Tierarzt?
Die genaue Anzahl der Fortbildungsstunden ist in den Fortbildungsstatuten der jeweiligen Landestierärztekammern festgelegt. In NRW müssen TierärztInnen zum Beispiel 20 - 40 Stunden im Jahr nachweisen können. Circa 10% der TierärztInnen werden im Jahr von der Tierärztekammer NRW nach dem Zufallsprinzip aufgefordert ihre Fortbildungsstunden nachzuweisen. Können die Stunden nicht nachgewiesen werden drohen Sanktionen.
ATF-Fortbildungsangebote
Ein ATF-Antrag wird nur dann positiv entschieden, wenn strenge Kriterien erfüllt sind, z.B.
- Die Veranstaltung darf sich nur an TierärztInnen inklusive StudentInnen der Veterinärmedizin richten
- Die Fortbildung muss nachweislich die „Steigerung der fachlichen Qualität tierärztlicher Leistungserbringung oder kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Praxisführung“ zum Ziel haben
- Die ReferentInnen müssen über eine gleichwertige akademische Qualifikation verfügen, weswegen in vielen Fällen nur Unterrichtsstunden von (Tier-) MedizinerInnen anerkannt werden
- Die Fortbildung muss „unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter“ sein
Die Anzahl der ATF-Stunden darf ein Organisator erst dann veröffentlichen, wenn der Antrag von der ATF bearbeitet und positiv entschieden wurde. Die ausführlichen Kriterien können auf der Webseite der Akademie für tierärztliche Fortbildung eingesehen werden.



