Kursort | Termin | Anmeldung |
Ottenstein | 16.05.2026 - 17.05.2026 | Zur Buchung |
Im ersten Kurs werden die Grundlagen für die Phytotherapie und den Einsatz von Heilpflanzen in der Veterinärmedizin erörtert. Dazu gehören:
Gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Heilpflanzen in der Tiermedizin, insbesondere für den Einsatz in der biologischen Landwirtschaft. Leider sind die rechtlichen Vorgaben, insbesondere in der Behandlung von Nutztieren, die zum menschlichen Verzehr gedacht sind, äußerst umfangreich. Daher vermitteln wir Grundkenntnisse über Gesetze und Verordnungen, die für den Einsatz von pflanzlichen Drogen notwendig sind. Die Monographien der Kommission E, die wir genauer besprechen, setzen zusätzlich einen gesetzlichen Rahmen, bei welchen Erkrankungen Pflanzen zur Therapie eingesetzt werden können.
Zusätzlich vermitteln wir Kenntnisse über Bestimmung, Lagerung, Lagerungsvorschriften und Erkennung von Verunreinigungen, sowie Verwechslungsmöglichkeiten mit Giftpflanzen.
Nicht fehlen dürfen auch die Extraktions- und Verarbeitungsmöglichkeiten von Pflanzen. Speziell welche Wirkstoffe in welchen Zubereitungen enthalten sind, sind ausschlaggebend für Erfolg oder Misserfolg einer pflanzlichen Therapie.
Ein weiterer großer Block ist die Einteilung der biogenen Wirkstoffe, ihr chemischer Aufbau, ihre Vorkommen in den einzelnen Pflanzen und ihre Wirkungsweise. Kenntnisse über die Flüchtigkeit, Wasser- oder Fettlöslichkeit sind die Grundlage zur zielgerichteten Herstellung und Auswahl von pflanzlichen Arznei- oder Pflegemitteln für den Einsatz im jeweiligen Erkrankungsfall.
In der ersten Praxisstunde vermitteln wir Grundkenntnisse über die Bestimmung von Pflanzenarten und möchten gleichzeitig über Anbau und Pflege der einzelnen Heilpflanzen informieren. Dazu erfolgt eine Führung durch den institutseigenen Heilkräutergarten mit umfangreichen generellen Informationen über die einzelnen Kräuter.