Erklärung einer Behandlung am Pferd

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den KursteilnehmerInnen und dem Deutschen Institut für Pferde-Osteopathie (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) bestimmen sich nach den folgenden Geschäftsbedingungen:


1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über die Webseiten www.osteopathiezentrum.de bzw. www.portal.osteopathiezentrum.de durch den/die KursteilnehmerIn abgeschlossen werden. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind nur nach Bestätigung des DIPO in Textform verbindlich. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.


2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter führt Seminare zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in folgenden Bereichen durch:

  • Pferdeosteopathie
  • Hundeosteopathie
  • Pferdephysiotherapie
  • Hundephysiotherapie



3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Webseiten (www.osteopathiezentrum.de bzw. www.portal.osteopathiezentrum.de) des Veranstalters und ist mit Absenden der Buchung und dem Akzeptieren dieser AGB verbindlich. Nach Prüfung, ob der/die TeilnehmerIn die Kurszulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält der/die TeilnehmerIn pro gebuchtem Kurs vom Veranstalter unverzüglich in Textform eine verbindliche Bestätigung inklusive Rechnung.

Die/der Teilnehmer/in wird darauf hingewiesen, dass der durch die Buchung zustandekommende Vertragstext vom Veranstalter einschließlich der personenbezogenen Daten gespeichert wird. Die/der Teilnehmer/in kann jederzeit nach den Regelungen der DSGVO Auskunft und Löschung der gespeicherten Daten verlangen.


4. Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Veranstalter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag über die Kursteilnahme zustande gekommen ist.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Veranstalter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

— An DIPO – Deutsches Institut für Pferdeosteopathie
Hof Thier zum Berge, Mitwick 32
48249 Dülmen
Telefax:02594/78227-27
info@osteopathiezentrum.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen


5. Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten

Fachbereich Pferdeosteopathie
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen ausführlichen Weiterbildungsvertrag, der von Ihnen auszufüllen und innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden ist. Sämtliche Zahlungen werden über das Lastschrifteinzugsverfahren abgewickelt. Umgehend nach Eingang des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe einer Modulgebühr zu entrichten. Die geleistete Anzahlung wird bei der Zahlung der Kursgebühren für das erste Kursmodul angerechnet. Die folgenden Modulgebühren werden jeweils vier Wochen vor dem Modul eingezogen, Prüfungsgebühren umgehend nach Anmeldung dazu.


Fachbereich Hundeosteopathie
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen ausführlichen Weiterbildungsvertrag, der von Ihnen auszufüllen und innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden ist. Sämtliche Zahlungen werden über das Lastschrifteinzugsverfahren abgewickelt. Umgehend nach Eingang des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe einer Modulgebühr zu entrichten. Die geleistete Anzahlung wird bei der Zahlung der Kursgebühren für das erste Kursmodul angerechnet. Die folgenden Modulgebühren werden jeweils vier Wochen vor dem Modul eingezogen. Prüfungsgebühren umgehend nach Anmeldung dazu.


Fachbereiche Pferdephysiotherapie, Hundephysiotherapie sowie Fortbildungen beider Fachbereiche
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € pro gebuchten Kurs zu entrichten. Die restlichen Kursgebühren sind spätestens 28 Tage vor Seminarbeginn fällig. Die Zahlungen haben jeweils durch Banküberweisung zu erfolgen.


Fachbereich Zertifizierter Sattelexperte
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Die restlichen Kurs- und Prüfungsgebühren sind spätestens drei Wochen vor Beginn des ersten Blocks fällig. Die Zahlungen haben jeweils durch Banküberweisung zu erfolgen.


6. Folgen nicht fristgerechter Zahlung

Die Zahlung gilt erst mit vorbehaltloser Gutschrift als erfolgt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung verfällt der Anspruch auf den Kursplatz. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, durch in Textform gehaltene Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und die geleistete Anzahlung als Bearbeitungsgebühr/Aufwandsentschädigung einzubehalten. Ziff. 7.4 gilt entsprechend. Bitte achten Sie beim Lastschrifteinzugsverfahren auf eine ausreichende Deckung Ihres Kontos. Für Rücklastschriften werden Gebühren in Höhe von 5 Euro erhoben.


7. Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn, Stellung eines/r ErsatzteilnehmerIn

7.1
Bei einer Stornierung der Anmeldung durch den/die TeilnehmerIn bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist pro storniertem Kurs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung zu entrichten. Erfolgt die Absage 28 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Hälfte der Kursgebühren zu zahlen. Bei einer Absage 14 und weniger Tage vor Seminarbeginn sind die Kursgebühren in voller Höhe zu entrichten.

7.2
Eine Stornierung ist nur gültig, wenn sie in Textform erklärt wird. Der Veranstalter bestätigt dem/der TeilnehmerIn den Eingang der Stornierung nach Erhalt unverzüglich in Textform.

7.3
Ein/e ErsatzteilnehmerIn kann gestellt werden, sofern diese/r sämtliche noch bestehenden Verpflichtungen des/der TeilnehmerIn uneingeschränkt übernimmt, dies schriftlich bestätigt und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Veranstalter behält sich die Ablehnung des/der vorgeschlagenen ErsatzteilnehmerIn aus berechtigtem Grund vor. Im Falle der Stellung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers, den der Veranstalter nicht ablehnt, entfällt die Zahlungspflicht der Teilnehmerin/des Teilnehmers.

7.4
Dem/der TeilnehmerIn bleibt im Hinblick auf die Zahlungspflicht nach Ziff. 7.1 der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.


8. Stornierungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung des Seminars / der Seminarreihe aus organisatorischen oder sonstigen Gründen bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn abzusagen. Geleistete Zahlungen werden dem/der TeilnehmerIn in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ersatzpflichten des Veranstalters bestehen nicht.


9. Veranstaltungsort, DozentInnen, Terminverschiebungen

Dem/der TeilnehmerIn stehen verschiedene Kursorte für die angebotenen Veranstaltungen zur Wahl. Die Seminare des Veranstalters finden in den im Rahmen der Kursbeschreibung / der Buchungsbestätigung genannten Orten zum genannten Termin statt.

Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, den Kursort zu ändern oder den Termin zu verschieben. In diesem Fall steht dem/der TeilnehmerIn von Einzelseminaren (Seminare, die ausschließlich an einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden) ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung des Kursortes oder der Terminverschiebung in Textform auszuüben ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht bei Seminarreihen, die mehrere Module umfassen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kurstermine an Wochenenden.

Auf der Internetseite des Veranstalters werden zu jedem Kurs DozentInnen genannt. Der Veranstalter behält sich vor, andere geeignete DozentInnen als auf der Internetseite genannt, einzusetzen.


10. Modultausch im Rahmen der Seminarreihen Pferdeosteopathie und Hundeosteopathie

Bei der Buchung der Seminarreihen Pferdeosteopathie und Hundeosteopathie sind dem/der Teilnehmer/In Modultermine vorgegeben.
Bei der Hundeosteopathie ist es nicht möglich, vor der Abschlussprüfung ein nicht besuchtes Modul nachzuholen. Ein nicht besuchtes Modul kann - nach Verfügbarkeit - erst im Folgekurs nachgeholt werden. Die Pflicht zur Bezahlung aller Module im gebuchten Kurs besteht unverändert fort. TeilnehmerInnen erhalten die Kursskripte auch bei Nichtteilnahme.

Die Fortbildung Pferdeosteopathie findet aktuell an zwei Kursorten statt; die TeilnehmerInnen wählen selbst im Rahmen der Buchung einen Standort verbindlich aus. Bei Bedarf können die Teilnehmer/innen die Zuordnung zum anderen Kursort beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am anderen Kursort besteht jedoch nicht. Auch bei der Fortbildung Pferdeosteopathie kann es sein, dass ein nicht besuchtes Modul nicht vor der Abschlussprüfung, sondern erst im Folgekurs nachgeholt werden kann.


11. Fotografieren, Videoaufnahmen durch Teilnehmer / Vervielfältigung bzw. Weitergabe von Skripten

TeilnehmerInnen ist es untersagt den Unterricht zu fotografieren oder zu filmen. Ebenso ist es untersagt, Unterrichtsmaterialien wie Kursskripte zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.


12. Haftung

Die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Schadensersatzhaftung des Veranstalters wird ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche des/der TeilnehmerIn aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung des Veranstalters
für sonstige Schäden, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung sowie der Haftungsausschluss gelten nicht für die Verletzung solcher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten oder vertragswesentliche Pflichten).


13. Werbeaufnahmen / Nutzungsrecht

Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Seminargeschehen einschließlich der TeilnehmerInnen anzufertigen oder anfertigen zu lassen und für Werbezwecke, auch im Internet und Presseveröffentlichungen zu verwenden.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Veranstalters, sofern der jeweilige Vertragspartner Kaufmann/-frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.