Das Hauptgebäude des DIPO in Dülmen

Förderungen durch Bund, Länder und Kommunen

Bitte beachten Sie, dass wir Förderungen nur anrechnen können, wenn Sie uns vor der Anmeldung darüber informieren, dass Sie eine Förderung besitzen oder beantragen wollen. Es ist uns nicht erlaubt, Fördergutscheine anzunehmen, nachdem eine Rechnung ausgestellt wurde. Diese wird jedoch direkt bei manueller Prüfung Ihrer Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung erstellt. Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle unsere Kurse förderberechtigt sind und wir nicht alle Förderungen annehmen können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Des Weiteren ist zu beachten, dass es verschiedene Fristen zwischen Ausstellungsdatum der Förderung und Seminarteilnahme-Datum geben kann. Auch dann dürfen wir den Gutschein nicht anrechnen. Ihre Förderstelle wird Sie entsprechend beraten.


Prämiengutschein, Bildungsscheck, Qualischeck?

Mittlerweile gibt es von Kommunen, Ländern, Bund und EU eine ganze Reihe von Förderprogrammen zur beruflichen Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung. Einige sind zeitlich begrenzt. Eine Übersicht aller aktuellen Programme bietet die Förderdatenbank auf www.foerderdatenbank.de. Die Beratung übernehmen die entsprechenden Förderstellen. Um die Formalitäten Ihrer Förderung korrekt abwickeln zu können, setzen Sie sich bitte vor der Anmeldung mit uns in Verbindung.

Kurz & bündig

  • Je nach persönlichem Einkommen werden Fort- und Weiterbildungen gefördert
  • Der Antrag wird bei den jeweiligen Förderstellen gestellt
  • Das DIPO muss vor der Anmeldung informiert werden, dass eine Förderung gewährt wurde oder beantragt wird
  • Nicht für alle Kurse können Bildungsgutscheine eingesetzt werden

Landesförderprogramme für TeilnehmerInnen mit Wohnsitz in

Abrechnung der Förderung

In den meisten Fällen erhalten unsere TeilnehmerInnen einen Förderscheck in Höhe von 500 Euro. Dieser ist aber nicht in voller Höhe für einen Kurs einsetzbar. Mit dem Förderscheck werden pro Kurs maximal 50% der Gebühren beglichen, die verbleibende Summe wird vom Teilnehmer übernommen. Die Restsumme des Fördergutscheins wird so lange auf Folgekurse verteilt, bis der Wert aufgebraucht ist. Um diese Aufteilung kümmert sich das DIPO-Team.

Förderungen können nur für Kurse abgerechnet werden, die „frei zugänglich“ sind. Ein frei zugänglicher Kurs ist zum Beispiel das Seminar Pferdephysiotherapie I oder die Erste Hilfe für Hunde. Die Manuelle Therapie ist dagegen nicht frei zugänglich, da dieser Kurs ein Examen als Pferde- oder HundephysiotherapeutIn voraussetzt. Gerne klären wir persönlich mit Ihnen, ob Sie einen Bildungsgutschein für Ihre gewünschten Kurse einlösen können.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Kursanmeldung verbindlich ist, unabhängig davon, ob Ihr Förderantrag vom Förderträger positiv oder negativ entschieden wird.

Zu nachfolgenden Bürozeiten erreichen Sie uns telefonisch unter 0049 (0) 25 94 – 78 227 0.
Montag bis Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr, Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub ist bisher nicht bundesweit einheitlich geregelt und jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze oder teilweise auch gar keine. Über eine allgemeine Anerkennung verfügt das DIPO daher nicht. Weitere Infos zum Thema finden Sie unter www.bildungsurlaub.de.